Leistungsstandards & AGB // PawLoqX™

Lead of Visual Systems

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Inhaltsverzeichnis

  • Geltungsbereich
  • Vertragsgegenstand
  • Vertragsschluss
  • Vergütung, Preise, Zahlungsbedingungen
  • Vergütung für zusätzliche Leistungen
  • Abnahme, Fälligkeit der Vergütung
  • Zeitplan
  • Mitwirkungspflichten des Kunden
  • Pflichten zur Namensnennung, Entstellungen
  • Rechteeinräumung durch den Kunden, Haftungsfreistellung
  • Einräumung von Nutzungsrechten durch den Auftragnehmer
  • Eigenwerbung des Auftragnehmers
  • Mängelhaftung (Gewährleistung)
  • Haftung
  • Kündigung des Vertrages
  • Anwendbares Recht
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
1)

Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") des Steve Pawlowski, handelnd unter „PawLoqX™“ (nachfolgend "Auftragnehmer"), gelten für alle Verträge zur Erbringung von Webdesign-Leistungen, die ein Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Auftragnehmer hinsichtlich der vom Auftragnehmer auf seiner Website dargestellten Leistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2)

Vertragsgegenstand

2.1 Der Vertragsgegenstand bestimmt sich nach den einzelnen Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Der Auftragnehmer ist zu keinen Leistungen verpflichtet, die nicht im Einzelnen zwischen den Parteien vereinbart sind.

2.2 Der Auftragnehmer schuldet dem Kunden die Konzeption, Gestaltung und Umsetzung einer Website. Hiervon umfasst ist in der Regel:

  • die Erarbeitung einer Konzeption,
  • die Abstimmung der Konzeption mit dem Kunden,
  • die grafische Gestaltung der mit dem Kunden abgestimmten Konzeption,
  • die technische Umsetzung der Konzeption und Gestaltung und
  • nach Absprache zwischen Auftragnehmer und Kunden auch die Programmierung der Website gemäß dem aktuellen Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
PawLoqX™ Master-Prinzip: Visual Engineering (Frontend Only)

Abweichend von Punkt 2.2 beschränkt sich der Leistungsumfang auf das Visual Engineering eines „Golden Sample“ (Muster-Produkt/Design-Template). Der Rollout auf das restliche Sortiment sowie die Befüllung mit Inhalten obliegt allein dem Kunden.

2.3 Weitere Leistungen werden von diesem Vertrag nicht umfasst. Dies betrifft unter anderem die folgenden Leistungen, die der Auftragnehmer und der Kunde daher gesondert vereinbaren und vergüten müssen:

  • Die Übergabe von sog. offenen Dateien an den Kunden
  • Der Erwerb von Nutzungsrechten an Bildern, Grafiken, Texten, Software oder sonstigen geschützten Elementen von Dritten
  • Recherchen zur Verfügbarkeit von bestimmten Domains
  • Die Registrierung von Domains für den Kunden und weitere Leistungen im Zusammenhang mit Domains für den Kunden
  • Das Hosting der Website, also die Überlassung von Webspace (Speicherplatz) auf Servern des Auftragnehmers oder von Dritten
  • Die inhaltliche und technische Wartung und Pflege der Website
  • Zusatz: Einrichtung administrativer Backend-Prozesse (Steuern, Versandtarife, Payment-Gateways)
  • Zusatz: Erstellung von rechtssicheren Texten (AGB, Impressum, Datenschutz des fertigen Shops)

2.4 Der Auftragnehmer kann seine Leistungen persönlich oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal erbringen. Dabei kann sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungspflichten auch der Dienste und Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen.

3)

Vertragsschluss

3.1 Der Kunde kann über ein ggf. vom Auftragnehmer online bereitgestelltes Kontaktformular, in Textform (z.B. per E-Mail), oder telefonisch eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Auftragnehmer richten.

3.2 Der Auftragnehmer lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin in Textform (z.B. per E-Mail) ein verbindliches Angebot zur Erbringung der vom Kunden angefragten Leistung zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde innerhalb von 7 (sieben) Tagen annehmen. Nimmt der Kunde das Angebot innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Auftragnehmer nicht mehr an sein Angebot gebunden.

3.3 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail statt.

3.4 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

4)

Vergütung, Preise, Zahlungsbedingungen

4.1 Soweit zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind sämtliche Leistungen des Auftragnehmers gegenüber dem Kunden vergütungspflichtig. Vorschläge oder Zuarbeiten durch den Kunden haben keine Auswirkungen auf die Höhe der Vergütung.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer für dessen Leistungen nach diesem Vertrag die vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen. Diese Vergütung besteht aus einem Entwurfs- und einem Nutzungshonorar.

4.3 Bei Verzögerungen der Durchführung der Leistungen nach diesem Vertrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Auftragnehmer das Recht, eine angemessene Erhöhung der Vergütung zu fordern.

4.4 Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers nichts Abweichendes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Beträgen um Gesamtpreise. Umsatzsteuer fällt nicht an, da der Auftragnehmer als Kleinunternehmer umsatzsteuerbefreit ist.

5)

Vergütung für zusätzliche Leistungen

5.1 Soweit der Auftragnehmer nach Absprache mit dem Kunden zusätzliche Leistungen erbringt, die über die vom Auftragnehmer nach diesem Vertrag ursprünglich geschuldeten Leistungen hinausgehen, ist der Kunde verpflichtet, diese Leistungen gemäß vereinbartem Stundensatz nach tatsächlich angefallenem Zeitaufwand zu vergüten.

PawLoqX™ Studio Standard: Stundensatz

Zusätzliche Leistungen und Wünsche außerhalb des vereinbarten Paketumfangs werden – sofern nicht anders vereinbart – mit 150 €/Std. netto berechnet.

5.2 Der Auftragnehmer hat das Recht, nach vorheriger Absprache erforderliche Drittleistungen (Lizenzen, Hosting) im Namen und für Rechnung des Kunden zu erwerben. Der Kunde erteilt hierfür Vollmacht.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, Auslagen und sonstige Nebenkosten (Fotografien, Modelle, Teasern) nach vorheriger Absprache zu erstatten.

6)

Abnahme, Fälligkeit der Vergütung

6.1 Die Abnahme der Architektur-Leistung erfolgt technisch durch Bereitstellung eines funktionierenden Shopify-Preview-Links (Vorschau-Link). Funktioniert die Sektion in dieser isolierten Vorschau-Umgebung fehlerfrei, gilt die Leistung als erbracht. Fehler, die durch nachträgliche Installation von Drittanbieter-Apps oder Theme-Updates durch den Kunden entstehen, unterliegen nicht der Gewährleistung. Die Anzahl der Korrekturschleifen richtet sich nach dem gebuchten Paket (Foundation: 1 / Evolution: 2 / Signature: 3).

6.2 Verlangt der Kunde nach der Abnahme Änderungen, so kann der Auftragnehmer ihm hierfür eine zusätzliche aufwandsbezogene Vergütung berechnen.

6.3 Der Kunde darf die Abnahme nicht aus gestalterischen oder künstlerischen Gründen ("Nichtgefallen") verweigern.

PawLoqX™ Master-Zahlungsmodell (50/50)

6.4 Die Vergütung wird abweichend von den Standard-IT-Klauseln gemäß Masterangebot fällig:
• 50 % des Projektpreises via CopeCart zur Hinterlegung (Vertragsschluss).
• 50 % nach erfolgreichem Projektabschluss („Definition of Done“).

Plattform-Priorität (Malt & Freelance-Portale)

Sofern ein Projekt über eine externe Vermittlungsplattform (insb. Malt Community GmbH) zustande kommt, gelten für die Zahlungsabwicklung und Treuhand-Services vorrangig die AGB und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform. Die in Punkt 6.4 genannte 50/50-Regelung gilt in diesem Fall subsidiär.

7)

Zeitplan

7.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen im Rahmen der mit dem Kunden vereinbarten Zeiträume und zu den jeweils vereinbarten Zeitpunkten.

7.2 Der Auftragnehmer beginnt mit der Erfüllung des Vertrags frühestens, wenn bei ihm die erste Abschlagzahlung (Anzahlung) eingegangen ist.

8)

Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1 Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung erforderlich ist. Insbesondere muss der Kunde vereinbarte Termine einhalten. Der offizielle Projektstart beginnt erst nach erfolgter Terminbuchung durch den Kunden.

Projekt-Schutz: 14-Tage Inaktivitäts-Regelung

Sollte das Projekt durch fehlende Zuarbeit des Kunden länger als 14 Tage stagnieren, wird der Projektslot freigegeben. Eine Reaktivierung erfordert eine neue Einplanung inklusive Bereitstellungsgebühr.

8.2 Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflicht, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Frist zu bestimmen und nach deren Ablauf den Vertrag fristlos zu kündigen.

9)

Pflichten zur Namensnennung, Entstellungen

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Namen PawLoqX™ im Impressum der Website anzugeben, es sei denn, dies ist in der Branche vollkommen unüblich.

9.2 Der Auftragnehmer hat das Recht, Entstellungen seiner Leistungen zu verbieten, die seine geistigen oder persönlichen Interessen gefährden.

10)

Rechteeinräumung durch den Kunden

10.1 Der Kunde sichert zu, dass er zur Verwendung aller übermittelten Muster, Vorlagen und Dateien (Bilder, Texte, Templates) berechtigt ist.

10.3 Soweit es an einer Berechtigung fehlt, stellt der Kunde den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei und trägt die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.

11)

Einräumung von Nutzungsrechten

11.1 Der Kunde darf die geschützten Vertragsleistungen nur nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarungen nutzen und verwerten.

11.2 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der Vergütung die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte ein.

11.3 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden bloß die Nutzungsrechte ein; die Konzeptionen, Entwürfe und Satzdateien verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers.

11.6 Umgestaltung und Veränderung der Vertragsleistungen sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.

12)

Eigenwerbung des Auftragnehmers

12.1 Der Auftragnehmer hat das Recht, sämtliche Vertragsleistungen zum Zweck der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter Angabe des Namens des Kunden zu verwenden.

13)

Mängelhaftung (Gewährleistung)

13.1 Für Mängel der vereinbarten Leistungen haftet der Auftragnehmer nach den Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.

13.3 Offensichtliche Mängel muss der Kunde binnen 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich anzeigen, andernfalls gelten die Leistungen als genehmigt.

14)

Haftung

14.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch die Störung seines Betriebs infolge von höherer Gewalt, Streik oder vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Vorkommnissen veranlasst sind.

14.2 Im Übrigen haftet der Auftragnehmer dem Kunden aus allen Ansprüchen wie folgt:

14.3 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach Produkthaftungsgesetz.

Wichtiger Wirtschaftlicher Haftungsausschluss

PawLoqX™ haftet ausdrücklich nicht für entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen des Kunden (z.B. durch technische Ausfallzeiten oder Konfigurationsfehler des Shops), vergebliche Werbeausgaben oder sonstige indirekte Folgeschäden.

14.4 Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

14.5 Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

15)

Kündigung des Vertrages

15.1 Der Kunde kann jederzeit kündigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen. Es wird vermutet, dass dem Auftragnehmer danach ein Anteil in Höhe von fünf (5) Prozent der Vergütung zusteht, die auf den noch nicht erbrachten Teil entfällt.

15.2 Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

16)

Anwendbares Recht

16.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.

16.2 Handelt der Kunde als Kaufmann oder juristische Person, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers.